Kopfweh Österreich
Über uns

Behindertenpass & steuerliche Vorteile bei Behinderung

Kopfweh Österreich Arbeit & RechtBehindertenpassSteuerSozialrecht

Gerade bei chronischen Kopfschmerzerkrankungen kann es sinnvoll sein, einen Behindertenpass zu beantragen und steuerliche Vorteile zu nutzen. Dieser Artikel gibt einen Überblick.

Behindertenpass und Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt Behinderten

Arbeitnehmer, die aufgrund einer chronischen Erkrankung bzw. Behinderung langfristig in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind, können einen Behindertenpass beim Sozialministeriumservice beantragen. Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, mit dem eine Behinderung nachgewiesen werden kann. Durch einen ärztlichen Sachverständigen wird der Grad der Behinderung ermittelt. Beträgt dieser mindestens 50 Prozent, wird ein Behindertenpass ausgestellt. Allerdings profitiert man schon bei einer 25-prozentigen Erwerbsminderung von steuerlichen Vorteilen.

Unter anderem können mit dem Behindertenpass auch verschiedene Vergünstigungen im Freizeit- und Kulturbereich in Anspruch genommen werden.

Anzumerken ist, dass ein Behindertenpass allein keinen erhöhten Kündigungsschutz bedeutet! Dazu bedarf es laut dem Behinderteneinstellungsgesetz eines zusätzlichen Feststellungsantrags für die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten. Dieser Antrag ist ebenfalls beim Sozialministeriumservice zu stellen. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent wird der Begünstigtenstatus zuerkannt.

Schüler, Studenten (es gibt jedoch Ausnahmen) und Pensionisten, die keiner Beschäftigung nachgehen, können die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt Behinderten nicht beantragen. Es kann jedoch um Ausstellung eines Behindertenpasses angesucht werden.

Ein Vorteil für begünstigt Behinderte ist – neben dem erweiterten Kündigungsschutz und den steuerlichen Vorteilen – der Entgeltschutz. Auch gibt es Möglichkeiten der beruflichen Förderung. Oft besteht ein Anspruch auf Zusatzurlaub, sollte dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in einer Betriebsvereinbarung entsprechend verankert sein.

Quelle: Sozialministeriumservice, Arbeiterkammer.

Steuerliche Vorteile bei Behinderung

Gerade bei chronischen Erkrankungen fallen oft erhebliche Behandlungskosten an. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 25 Prozent profitieren Betroffene von steuerlichen Vorteilen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.

Bereits bei einer 25-prozentigen Erwerbsminderung können Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen, bei der Arbeitnehmerveranlagung ohne Abzug eines Selbstbehaltes geltend gemacht werden.

Zusätzlich zu einem pauschalen Lohnsteuerfreibetrag können folgende Kosten abgesetzt werden:

  • Arzt- oder Krankenhauskosten, einschließlich der Fahrtkosten (Fahrtenbuch)
  • Kosten für Therapien (Physio- oder Psychotherapie, Akupunktur, …)
  • Kosten für Medikamente, sofern diese ärztlich verordnet wurden
  • Kosten für Nahrungsergänzungsmittel oder homöopathische Mittel (ärztlich verordnet!)
  • Rezeptgebühren
  • Nicht regelmäßig anfallende Ausgaben für Hilfsmittel
  • Kurkosten (5,23 Euro Haushaltsersparnis pro Tag sind abzuziehen, Stand 2026)

In jedem Fall müssen die Kosten in direktem Zusammenhang mit der Behinderung stehen. Allfällige Kostenersätze müssen abgezogen werden.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen, Sozialministeriumservice.